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Soli-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Jetzt sind Reformen nötig

Heiner Herkenhoff fordert Anpassung des Unternehmenssteuerrechts

Juliane Weiß
Juliane Weiß

Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Mittwoch eine Verfassungsbeschwerde gegen das Solidaritätszuschlagsgesetz zurückgewiesen. Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken: „Damit wird einmal mehr klar: Das deutsche Unternehmenssteuerrecht muss reformiert werden. Unternehmen müssen entlastet werden, um für die zukünftigen Herausforderungen gewappnet zu sein. Die Ertragsteuerbelastung ist mit derzeitig rund 30 Prozent im internationalen Vergleich zu hoch. Die nominale durchschnittliche Steuerbelastung von einbehaltenen Gewinnen der Kapitalgesellschaften liegt in der OECD bei rund 23 Prozent und in der EU bei nur 21 Prozent. Deutschland hat einen gravierenden Standortnachteil.“

Jetzt braucht es wichtige Anpassungen: „Deshalb ist eine Reform notwendig, mit der die Gesamtbelastung auf maximal 25 Prozent begrenzt wird. Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags sollte vor diesem Hintergrund als ein Element zur Angleichung der Wettbewerbsbedingungen gesehen werden“, so Herkenhoff. 

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